Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
- Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Lieferbedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Die Schriftform im Sinne dieser Bedingungen wird durch die Textform gewahrt.
- Für Mietsysteme gelten unsere Mietbedingungen.
II. Angebote, Umfang der Lieferung
- Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Entscheidend für die Qualität des Liefergegenstandes ist allein unsere Auftragsbestätigung. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Stücklisten, Modellen, Schaltplänen, Computersoftware und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Die Lieferteile entsprechen den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Standards und Bestimmungen. Wünscht der Kunde die Einhaltung besonderer Betriebsmittelvorschriften, hat er diese in der Bestellung zu spezifizieren.
- Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Liegt eine solche nicht vor, so ist unser Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgeblich ist der in unserer Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht erteilt wird, der in unserem Angebot genannte Preis. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Bereitstellungsanzeige an den Kunden mehr als vier Monate, so sind wir zu Preisanpassungen berechtigt, wenn wir dem Kunden entsprechende Material- oder Lohnkostensteigerungen nachweisen. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Preisanpassung bleibt unberührt.
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
- Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Kunden eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung oder zur Sicherheitsleistung bestimmen. Im Falle des erfolglosen Fristablaufs sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
IV. Lieferzeit
- Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten oder anderweitig vereinbarten Fristen. Die Einhaltung setzt den rechtzeitigen Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus. Weiterhin müssen Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
- Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand gebracht oder abgeholt wird. Verzögert sich die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft. Teillieferungen sind zumutbar.
- Bei unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern konnten (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wird die Leistung unmöglich, entfällt unsere Verpflichtung.
- Auch Streik oder Aussperrung verlängert die Lieferfrist angemessen. Wird die Leistung unmöglich, entfällt unsere Verpflichtung. Verlängert sich die Lieferzeit um mehr als drei Monate, kann der Kunde zurücktreten. Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Treten diese Umstände beim Kunden ein, gelten dieselben Rechtsfolgen. Wir müssen den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
- Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, können wir ab einem Monat nach Anzeige Lagergeld berechnen.
V. Verpackung
- Wir verpacken sachgerecht nach billigem Ermessen.
- Alle Artikel werden in branchenüblicher Verpackung brutto für netto gewogen und berechnet.
- Wir erfüllen unsere Pflichten nach Verpackungsgesetz. Der Kunde entsorgt verwendete Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
VI. Versand und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen des Kunden, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über. Bei Auslieferung durch unsere Fahrzeuge geht die Gefahr nach Abladevorgang über.
- Wir versichern die Sendung auf Kosten des Kunden. Weitere Versicherungen nur auf Wunsch und gegen Vorauszahlung.
VII. Aufstellung und Montage
- Wenn vereinbart, trifft den Kunden Unterstützungspflichten (Hilfsmannschaften, Nebenarbeiten, Schutzkleidung, Hinweise zu Sicherheitsvorkehrungen).
- Verzögerungen durch fehlende Vorarbeiten des Kunden gehen zu dessen Lasten.
- Bei Beendigung erhält unser Personal eine schriftliche Bestätigung.
- Wir haften nicht für Arbeiten unseres Personals, die nicht zur Lieferung oder Montage gehören oder auf Kundenweisung beruhen.
- Vergütung erfolgt gemäß vereinbarten Verrechnungssätzen.
- Reisekosten und Transportkosten der Mitarbeiter trägt der Kunde.
- Der Kunde stellt einen abschließbaren Raum für Werkzeuge und Arbeitskleidung zur Verfügung.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Ware bleibt bis vollständiger Bezahlung unser Eigentum.
- Weiterveräußerung ist im ordnungsgemäßen Geschäft möglich. Forderungen tritt der Kunde an uns ab.
- Einzug der Forderungen durch den Kunden bleibt erlaubt, wird aber bei Zahlungsverzug widerrufbar.
- Be- und Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller. Bei Vermischung entsteht Miteigentum.
- Sicherungsübereignung ist unzulässig. Dritte Zugriffe sind unverzüglich zu melden.
- Bei vertragswidrigem Verhalten können wir zurücktreten und Ware herausverlangen.
IX. Rechte des Kunden bei Mängeln
- Ansprüche gegen Fremdlieferanten werden abgetreten. Haftung durch uns erst nach erfolgloser Inanspruchnahme des Fremdlieferanten.
- Keine Haftung für Eignung zu kundenseitigen Zwecken.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Ersatz. Schlägt dies mehrfach fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Nutzung ist zu vergüten.
- Kosten der Nacherfüllung trägt der Kunde, wenn der Gegenstand später an einen anderen Ort verbracht wurde und dies nicht vereinbart war.
- Verjährung: 12 Monate, außer gesetzliche längere Fristen.
- Haftung für Mangelfolgeschäden ist eingeschränkt.
X. Haftungsbeschränkungen, Schadensersatz
- Beschränkungen gelten für vertragliche und deliktische Haftung.
- Keine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten. Bei wesentlichen Pflichten: Haftung auf vorhersehbaren Schaden.
XI. Verletzung gewerblicher Schutzrechte
- Wir stellen Kunden bei rechtskräftigen Ansprüchen frei, sofern der Kunde uns informiert und unterstützt.
- Wir können Benutzungsrechte verschaffen, austauschen oder ändern. Wenn nicht möglich, Rücktritt.
- Haftung gemäß IX.6.
- Haftungsbeschränkungen gemäß X bleiben unberührt.
XII. Re-Export Verbot nach Russland oder Belarus
- Kein direkter oder indirekter Export der gelieferten Güter nach Russland oder Belarus, wenn Art. 12g VO (EU) 833/2014 betroffen ist.
- Der Käufer muss sicherstellen, dass Dritte dies nicht umgehen.
- Der Käufer richtet geeignete Überwachungsmechanismen ein.
- Verstöße berechtigen zur Kündigung und Vertragsstrafe.
- Der Käufer informiert unverzüglich über Probleme und legt Nachweise auf Anfrage vor.
XIII. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, übermitteltes Know-How geheim zu halten und dies auch Mitarbeitern aufzuerlegen.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist Steinhagen.
- Gerichtsstand ist Steinhagen, sofern gesetzlich zulässig.
- Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
XV. Datenschutz
Es gelten die datenschutzrechtlichen Hinweise auf unserer Homepage.